Rechte Ladendiebstahl
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Taschenkontrolle im Geschäft: Was erlaubt ist – und was nicht
Durch Ladendiebstahl gehen Händlern jedes Jahr hohe Umsätze verloren. Taschenkontrollen gehören deshalb in vielen Geschäften dazu. Doch was ist gesetzlich erlaubt und was müssen Sie sich nicht gefallen lassen? ÖKO-TEST gibt einen Überblick.
Ladendiebstahl ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – die entsprechend geahndet wird. Um Ladendiebstähle aufzudecken, setzen viele Geschäfte auf Taschenkontrollen. Doch sind diese überhaupt erlaubt? Wir klären, was Sie dazu wissen sollten.
Wie funktioniert die Tafel?
Im vergleich zu anderen Erdteilen, z. B. die USA, muss bei uns niemand hungern. Wer zu wenig Monatseinkommen zum Leben hat, geht zur Behörde und holt sich die Berechtigung die Tafel zu besuchen. Mit dieser Berechtigung darf man dann für z. B. 30 Cent einmal die Woche in der Tafel sich einen Einkaufswagen mit einer Warenmenge füllen lassen.
Ladendiebstahl ist strafbar
Ladendiebstahl steht in Deutschland unter Strafe. Die Art und Höhe der Strafe für Ladendiebstahl regelt das Strafgesetzbuch (StGB), sie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen die Schwere des Verbrechens, der Warenwert des Diebesguts und etwaige Vorstrafen des Täters oder der Täterin. Wichtig: Auch der Versuch ist strafbar.
Um Ladendiebstähle aufzudecken oder zu verhindern, haben viele Geschäfte Alarmanlagen am Ausgang installiert. Fängt der Alarm zu piepen an, wird man als Kundin oder Kunde in der Regel zu einer Taschenkontrolle aufgefordert. Doch ist das erlaubt?
Stand 2025 03 27
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